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Schwimm- und Badebeckenwasser

Laut dem Infektionsschutzgesetz darf neben dem Trinkwasser auch Schwimm- und Badebeckenwasser die menschliche Gesundheit nicht schädigen. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, sind in der DIN 19643-1 Anforderungen für den hygienischen Einsatz von Schwimm- und Badewasser formuliert. Daraus entstehen den Betreibern öffentlicher Einrichtungen verschiedene Untersuchungspflichten.

Unsere Leistungen:

  • Probenahme durch qualifizierte Probenehmer, die ins Qualitätsmanagement unseres Labors eingebunden und hauptberuflich bei uns beschäftigt sind.
  • Mikrobiologische und chemische Analyse von Schwimm- und Badebeckenwasser, Filtrat-, Füll- und Reinwasser
    • Hallen- und Freibäder
    • Naturfreibäder und andere natürliche Gewässer
    • Kleinbadeteiche (Folienteiche)
    • Whirlpools
    • Therapiebecken
  • Übermittlung von Vorabberichten bei mikrobiologischen Überschreitungen
  • Planung der erforderlichen Probenahmen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle und Benachrichtigung der Verantwortlichen sowie auf Wunsch Übermittlung der Prüfungsergebnisse ans Gesundheitsamt
  • Beratung hinsichtlich der Pflichten des Betreibers

Bei Anfragen zu diesen Analysen wenden Sie sich gerne an unser Labor-Team unter: anfrage-analytics@horn-co.de

Ihre Ansprechpartner

Lina Willeke
Biologisch-technische Assistentin (BTA)
+49 2762 9740-32
+49 2762 9740-11
Sylvia Eckhardt
Abteilungsleitung Mikrobiologie
+49 2762 9740-83
+49 2762 9740-11