Schwimm- und Badebeckenwasser
Laut dem Infektionsschutzgesetz darf neben dem Trinkwasser auch Schwimm- und Badebeckenwasser die menschliche Gesundheit nicht schädigen. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, sind in der DIN 19643-1 Anforderungen für den hygienischen Einsatz von Schwimm- und Badewasser formuliert. Daraus entstehen den Betreibern öffentlicher Einrichtungen verschiedene Untersuchungspflichten.
Unsere Leistungen:
- Probenahme durch qualifizierte Probenehmer, die ins Qualitätsmanagement unseres Labors eingebunden und hauptberuflich bei uns beschäftigt sind.
- Mikrobiologische und chemische Analyse von Schwimm- und Badebeckenwasser, Filtrat-, Füll- und Reinwasser
- Hallen- und Freibäder
- Naturfreibäder und andere natürliche Gewässer
- Kleinbadeteiche (Folienteiche)
- Whirlpools
- Therapiebecken
- Übermittlung von Vorabberichten bei mikrobiologischen Überschreitungen
- Planung der erforderlichen Probenahmen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle und Benachrichtigung der Verantwortlichen sowie auf Wunsch Übermittlung der Prüfungsergebnisse ans Gesundheitsamt
- Beratung hinsichtlich der Pflichten des Betreibers
Bei Anfragen zu diesen Analysen wenden Sie sich gerne an unser Labor-Team unter: anfrage-analytics@horn-co.de
Ihre Ansprechpartner

Lina Willeke